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Was passiert, wenn die Fluggesellschaft pleite geht? E-Mail
Montag, 1. November 2010

Wird eine Fluggesellschaft durch die IATA vom BSP - Verfahren suspendiert, kann die IATA Agentur weder Flugscheine dieser Fluggesellschaft ausstellen noch zurücknehmen. Eine solche Suspendierung erfolgt in der Regel, wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz androht, den Flugbetrieb aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten einstellen muss oder aber komplettes Flugverbot erhält. Die Maßnahme wird, selbst wenn der Ausgang des Insolvenzverfahrens unsicher ist, zum Schutz aller IATA Agenturen und Kunden ergriffen.Da eine Erstattung in diesen Fällen leider ebenso ausgeschlossen ist wie die Ausstellung von Flugscheinen, können wir Gelder aus eingereichten Flugscheinen solcher gesperrten Fluggesellschaften immer erst dann auszahlen, wenn eine Regelung zur Rückzahlung zwischen der Fluggesellschaft und der IATA gefunden wurde und wir Gelder erhalten haben.

Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz der Fluggesellschaft ist es wahrscheinlich, dass Sie kein Geld erhalten. Wir empfehlen daher den Abschluss der Ticketsafe Versicherung.

 
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